Der Beschwerdeführer hat am 29. Dezember 1998 einen Antrag auf Gewährung von Arbeitslosengeld eingebracht, wobei als Datum der Geltendmachung der 10. November 1998 vermerkt wurde. Im bundeseinheitlichen Antragsformular beantwortete der Beschwerdeführer die Frage, ob er Anspruch auf Kündigungsentschädigung oder Urlaubsentschädigung/Urlaubsabfindung habe, mit "Nein". Auch die Frage, ob die Ansprüche nicht ausbezahlt wurden, weil der Anspruch strittig ist, wurde vom Beschwerdeführer vern... mehr lesen...
1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 14. Juli 1997 stellte die belangte Behörde die dem Beschwerdeführer gewährte Notstandshilfe wegen Unterlassung von Kontrollmeldungen für den Zeitraum vom 13.9.1996 bis zum 7.10.1996 ein und wies den Antrag auf gänzliche Nachsicht der Einhaltung von Kontrollmeldungen gemäß § 49 Abs. 1 AlVG ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist.... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §49 Abs2;AlVG 1977 §56 Abs2;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1999/03/03 AW 97/08/0091 1
(hier: Geltendmachung des Wegfalls des Krankenversicherungsschutzes
als unverhältnismäßiger Nachteil) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Einstellung der Notstandshilfe, die durch bloße Mittei... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid stellte die belangte Behörde die dem Beschwerdeführer gewährte Notstandshilfe wegen Unterlassung von Kontrollmeldungen für bestimmte, jeweils bezeichnete Zeiträume ein. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, mit der der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung verbunden ist. Zur Begründung: wird im wesentlichen ausgeführt, die Verfügung einer "Sperre" der Auszahlung der Notstandshilfe an den Beschwerdefüh... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §56 Abs2;VwGG §30 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
AW 97/08/0093 B 8. März 1999
AW 97/08/0095 B 8. Juni 1999
AW 98/08/0053 B 8. März 1999
AW 98/08/0073 B 8. März 1999
AW 98/08/0092 B 8. März 1999
AW 98/08/0093 B 8. März 1999
Rechtssatz: Nichtstattgeb... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §56 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Kein RS. Schlagworte Offenbare Unzuständigkeit des VwGH Diverses European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994080002.X01 Im RIS seit 18.10.2001 mehr lesen...
Mit Bescheid vom 15. Oktober 1993 stellte das Arbeitsamt Versicherungsdienste Wien gemäß § 22 Abs. 1 in Verbindung mit § 24 Abs. 1 und § 38 AlVG die dem Beschwerdeführer gewährte Notstandshilfe ab 1. Oktober 1993 ein. In der Rechtsmittelbelehrung wurde unter anderem - dem § 56 Abs. 2 AlVG entsprechend - darauf hingewiesen, daß eine allfällige Berufung keine aufschiebende Wirkung habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer mit Schriftsatz vom 27. Dezember 1993 Berufung u... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste (Wien) vom 2. Mai 1990 (dem Beschwerdeführer zugestellt am 7. Mai 1990) wurde die ihm gemäß § 23 Abs. 1 lit. a AlVG als Pensionsvorschuß gewährte Notstandshilfe für die Zeit vom 14. Februar 1990 bis 28. Februar 1990 widerrufen und der dadurch entstandene Überbezug in der Höhe von S 3.318,-- zum Rückersatz vorgeschrieben. Danach heißt es im Spruch: dieses Bescheides: "Sofern Sie im laufenden Leistungsbezug stehen sollten, wird dieser Üb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs2;AlVG 1977 §25 Abs3;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §56 Abs2;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Die Frage der Vollstreckung einer Rückersatzverpflichtung nach § 25 Abs 3 AlVG ist nicht untrennbar mit einem Ausspruch dieser Verpflichtung verbunden. Der erstinstanzliche Bescheid ist daher nicht deshalb rechtswidr... mehr lesen...