Entscheidungen zu § artikel2zu39 Abs. 3 AlVG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/20 97/08/0080

Der Beschwerdeführer, der schon seit 1991 ohne wesentliche Unterbrechungen im Bezug der Notstandshilfe stand und dem sie zuletzt bis zum 31. Dezember 1995 zuerkannt worden war, stellte am 20. Dezember 1995 einen neuerlichen Antrag auf Notstandshilfe. Mit Mitteilung vom 15. Jänner 1996 wurde ihm die Notstandshilfe für die Zeit vom 1. Jänner 1996 bis voraussichtlich 29. Dezember 1996 zuerkannt. Mit Schreiben vom 22. März 1996 teilte die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktser... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.10.1999

RS Vwgh 1999/10/20 97/08/0080

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §24 Abs1;AlVG 1977 §38;AlVG 1977 §39 Abs3;AVG §56;AVG §59 Abs1;
Rechtssatz: Eine Erledigung, nach deren
Spruch: Notstandshilfe ausdrücklich "ab dem nachstehend angeführten Tag eingestellt" wird, in deren weiterem Text aber weder an der dafür vorgesehenen noch an anderer Stelle der gemeinte Tag angegeben... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.10.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1992/2/20 92/08/0014

Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist zu entnehmen, daß ein Antrag der Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1991 auf Gewährung von Sondernotstandshilfe gemäß § 39 Abs. 3 AlVG 1977 vom Arbeitsamt mit Bescheid vom 20. August 1991 abgewiesen wurde; dieser Bescheid wurde damit begründet, daß die monatlichen Nettoeinkünfte des Ehegatten der Beschwerdeführerin von S 12.458,90 die nach Auffassung der Behörde maßgebende "Gesamtfreig... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.02.1992

RS Vwgh 1992/2/20 92/08/0014

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §27 idF 1989/364;AlVG 1977 §39 Abs3 idF 1989/649;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Es kann nicht gesagt werden, die verschiedene gesetzliche Ausformung der Anspruchsvoraussetzung "geringes Einkommen des Ehemannes" bei der Sondernotstandshilfe (§ 39 AlVG) einerseits und beim erhöhten Karenzurlaubsg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1992

RS Vwgh 1992/2/20 92/08/0014

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs3 idF 1989/649;NotstandshilfeV §6 Abs3;NotstandshilfeV §6 Abs4;
Rechtssatz: Durch die Verweisung auf § 6 Abs 3 Notstandshilfe definiert § 39 Abs 3 AlVG nicht die Notlage der anspruchsberechtigten Frau, damit werden vielmehr jene Voraussetzungen umschrieben, unter denen es gerechtfertigt ist, den im gemeinsamen Haushalt l... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1992

RS Vwgh 1992/2/20 92/08/0014

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: Ein monatliches Einkommen von 12.000 Schilling kann weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, noch nach dem Regelungszweck des § 39 Abs 3 AlVG als "geringes Einkommen" bezeichnet werden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.02.1992

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