Entscheidungsgründe: I.Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Steiermark (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Gewährung von Notstandshilfe mangels Zugehörigkeit zum berechtigten Personenkreis abgewiesen, da er keine der Anspruchsvoraussetzungen des §34 Abs1 AlVG, insbesondere auch nicht jene der Z4 (Wohnsitz in Österreich mindestens die halbe Lebenszeit), erfülle. römisch eins.Mit... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art140 Abs7 AlVG §34 Abs1 B-VG Art. 140 heute B-VG Art. 140 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 140 gültig von 01.01.2014 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Am 16. September 1996 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, daß die Verweigerung eines Pensionsvorschusses in Form der Notstandshilfe an einen türkischen Staatsangehörigen mangels österreichischer Staatsbürgerschaft (§33 Abs2 lita Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977) das in Art14 EMRK in Verbindung mit Art1 seines (1.) Zusatzprotokolls gewährleistete Gebot verletzt, den Genuß der in der Konvention festgelegten Rechte ohne Benachteiligu... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzEMRK 1. ZP Art1 EMRK Art14 AlVG §34 Abs1 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zul... mehr lesen...