Entscheidungsgründe: I. Mit dem angefochtenen, im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien (Ausschuß für Leistungsangelegenheiten) wird die Zuerkennung des von der nunmehrigen Beschwerdeführerin bezogenen Karenzurlaubsgeldes aufgrund einer verschwiegenen Tätigkeit für die Zeit vom 1. September 1996 bis 31. März 1997 widerrufen und ein Betrag von 39.326 S rückgefordert. Die nunmehrige Beschwerdeführerin sei am 8. April 1997 in Aus... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt AlVG §25 Abs2 StGG Art5 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG Art. 7 gültig von 01.01.2004 bis 31.07.2013 zuletzt geä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Der Verwaltungsgerichtshof begehrt die Aufhebung des §25 Abs2 Arbeitslosenversicherungsgesetz, BGBl. 609/1977, in der Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996, BGBl. 201, und des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996, BGBl. 411 (über die Einstellung und Rückforderungen von Arbeitslosengeld, wenn der Empfänger bei einer nicht unverzüglich dem Arbeitsmarktservice angezeigten Erwerbstätigkeit betreten wird), in eventu der Anführung der lit"a," des im ers... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / Gesetz B-VG Art18 Abs1 B-VG Art140 Abs1 / Präjudizialität B-VG Art140 Abs1 / Prüfungsumfang AlVG §25 Abs2 B-VG Art. 7 heute B-VG Art. 7 gültig ab 01.08.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 114/2013 B-VG ... mehr lesen...