Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Antrag des Beschwerdeführers vom 22. April 2003 auf Zuerkennung von Arbeitslosengeld mangels Erfüllung der Anwartschaft gemäß § 14 i.V.m. § 7 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG), abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde aus, dass der Beschwerdeführer in der gesetzlichen Rahmenfrist keinen Tag arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung aufzuweisen habe. Das letzte arbeitslosenversicherungspfli... mehr lesen...
Mit Bescheid des Arbeitsmarktservice Versicherungsdienste (Wien) vom 30. März 1998 wurde dem Antrag des Beschwerdeführers auf Zuerkennung des Arbeitslosengeldes vom 9. Februar 1998 gemäß § 7 Abs. 1 Z. 2 i.V.m. § 14 AlVG mangels Erfüllung der Anwartschaft keine Folge gegeben. In der Begründung: dieses Bescheides heißt es (nach Bezugnahme auf § 7 Abs. 1 Z. 2 und § 14 AlVG), dass dem Beschwerdeführer noch 162 Tage arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung fehlten. ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §15 Abs2;AlVG 1977 §19 Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (in der hier anzuwendenden Fassung des Strukturanpassungsgesetzes 1996) sieht für den Fall eines Auslandsaufenthaltes eine Verlängerung der Fortbezugsfrist nach § 19 Abs. 1 AlVG nicht (allgemein) vor, sondern nur unter den im § 15 Abs. 2 A... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §15 Abs1;AlVG 1977 §15 Abs2;
Rechtssatz: Für die Interpretation, dass auch (allgemein) ein Auslandsaufenthalt zu einer Rahmenfristerstreckung zu führen hat, ist kein Raum, da im Falle eines Auslandsaufenthaltes der Arbeitslose weder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht noch seine Tätigkeit festgestellt werden kann und die... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand mit Unterbrechungen ab 29. Oktober 1987 im Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, zuerst des Arbeitslosengeldes und seit 26. Mai 1988 der Notstandshilfe. Mit 28. März 1994 meldete sich der Beschwerdeführer von diesem Bezug ab, weil er ein Arbeitsverhältnis eingehe. Mit Zahlungs- und Verrechnungsauftrag der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice wurde daraufhin der Bezug der Notstandshilfe mit 28. März 1994 eingestellt. Am 30.... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §15 Abs2;AlVG 1977 §37 idF 1996/201;
Rechtssatz: Die Dreijahresfrist des § 37 AlVG für den Fortbezug der Notstandshilfe kann nur durch die
Gründe: des § 15 Abs 1 AlVG erstreckt werden. Eine extensive Interpretation der Rahmenerstreckungsgründe scheitert schon am Gesetzeswortlaut. European Case Law Identif... mehr lesen...