RS Vwgh 1999/9/21 98/08/0170

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Veröffentlicht am 21.09.1999
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §15 Abs2;
AlVG 1977 §37 idF 1996/201;

Rechtssatz

Die Dreijahresfrist des § 37 AlVG für den Fortbezug der Notstandshilfe kann nur durch die Gründe des § 15 Abs 1 AlVG erstreckt werden. Eine extensive Interpretation der Rahmenerstreckungsgründe scheitert schon am Gesetzeswortlaut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998080170.X01

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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