Entscheidungsgründe: Die am 29.6.1940 geborene Klägerin war seit 1.4.1993 handelsrechtliche und gewerberechtliche Geschäftsführerin der Karl ***** Gesellschaft mit beschränkter Haftung und im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Dieses Angestelltenverhältnis endete mit 31.10.1995. Die Klägerin war jedoch weiterhin handelsrechtliche Geschäftsführerin der GmbH und leistete die erforderlichen Unterschriften. Im November 1995 erhielt sie dafür kein Entgelt. Ab Dezember 1995 war sie... mehr lesen...
Norm: AlVG §12 Abs1 AlVG §12 Abs3 liti AlVG Art. 2 § 12 heute AlVG Art. 2 § 12 gültig von 01.01.2026 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 25/2025 AlVG Art. 2 § 12 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2025 AlVG Ar... mehr lesen...