Entscheidungen zu § artikel1zu1 AlVG

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 1998/12/11 B2658/97

Entscheidungsgründe: I. 1. Die Beschwerdeführer sind Dienstnehmer der Verkehrsbetriebe der Grazer Stadtwerke AG und nach §7 des für sie geltenden Kollektivvertrages "definitiv gestellt". Mit Schriftsatz vom 5. März 1996 beantragten sie bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen die Feststellung, daß sie und andere in einer Beilage zum Antrag namentlich genannte, in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis zu den Grazer Stadtwerke AG-Verkehrsbetrie... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 11.12.1998

RS Vfgh 1998/12/11 B2658/97

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAlVG §1Arbeitsmarktpolitik-FinanzierungsG §2BundesbahnG 1992 §22 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Antrags auf Feststellung der Ausnahme von Dienstnehmern der Grazer Stadtwerke Verkehrsbetriebe von der Arbeitslosenversicherungspflicht unter Hinweis auf die Vorjudikatur; keine sach... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 11.12.1998

TE Vfgh Erkenntnis 1997/6/12 B1205/96

Entscheidungsgründe: I. 1. Mit Schriftsatz vom 6. Februar 1995 beantragte die beschwerdeführende Gesellschaft bei der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen die Feststellung, daß ihre in einer Beilage zum Antrag namentlich genannten, in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis stehenden Dienstnehmer (auch) ab 1. Jänner 1995 nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) unterliegen. Mit Bescheid vom 7. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 12.06.1997

RS Vfgh 1997/6/12 B1205/96

Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzAlVG §1BundesbahnG 1992 §22 Abs5
Leitsatz: Keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch die Einbeziehung in einem unkündbaren privatrechtlichen Dienstverhältnis stehender Dienstnehmer in die Arbeitslosenversicherungspflicht; Dienstverhältnis als sachlicher Anknüpfungspunkt; Einbeziehung auch der ehemaligen Bediensteten der ÖBB in die fragliche Neu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 12.06.1997

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