Norm: ZPO §26 ffZPO §36 Abs1ZPO §90 Abs1, ZPO §464 I
Rechtssatz: Ist eine Partei durch mehrere Bevollmächtigte vertreten, so beginnt ein von der Zustellung abhängiger Fristenlauf mit der zeitlich frühesten Zustellung an einen von ihnen auch dann, wenn dieses Vollmachtsverhältnis nach Zustellung gelöst wird. Entscheidungstexte 2 Ob 217/68 Entscheidungstext OGH 20.09.1968 2 Ob 217/68 ... mehr lesen...