Begründung: Das Erstgericht verhängte in einem Zivilprozeß, dessen Gegenstand Schadenersatzansprüche (Ersatz der Kosten des Abschleppens eines vor der Garage des Klägers abgestellten Pkws des Beklagten) von 1.892 S sind, über eine vom Kläger namhaft gemachte Zeugin, die während ihrer Vernehmung den Verhandlungssaal verlassen hatte, gemäß § 333 ZPO eine Ordnungsstrafe von 2.000 S. Den Antrag der Zeugin auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Erhebung des Rekurses gegen diesen Be... mehr lesen...