Begründung: Mit ihrer Stufenklage vom 16.6.1994 begehrt die Klägerin 1.) die Beklagte für schuldig zu erkennen, den im Laufe des Jahres 1992 abgeschlossenen Bestandvertrag betreffend die Inbestandnahme des Hotels D*****, 1o9o Wien, G***** 3o, der klagenden Partei vorzulegen und 2.) die beklagte Partei für schuldig zu erkennen, der Klägerin den auf Grund der Vorlage des Bestandvertrages sich auf der Grundlage des Bestandzinses ergebenden gesetzlichen Mäklerlohn zu bezahlen. D... mehr lesen...
Norm: ZPO §82 Abs2 ZPO § 82 heute ZPO § 82 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 82 gültig von 01.01.1898 bis 30.04.2022
Rechtssatz: Der Beschluss des Gerichtes, mit dem der Partei eine weiter... mehr lesen...