Die vorliegende, auf Zahlung von 5458 S samt Anhang gerichtete Klage wurde der beklagten GmbH zu Handen ihres Geschäftsführers Dipl.-Kfm. Heinz L am 25. August 1976 durch Hinterlegung zugestellt. Bei der ersten Tagsatzung am 17. September 1976 erschien für die Beklagte der Rechtsanwaltsanwärter Dr. A aus der Kanzlei des Rechtsanwaltes Dr. Harald S für Rechtsanwalt Dr. Peter D und begehrte seine Zulassung gemäß § 38 ZPO. Das Erstgericht beschloß diese Zulassung "vorbehaltlich der Vo... mehr lesen...
Norm: ZPO §8 Abs2 ZPO § 8 heute ZPO § 8 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
Der Kurator ist nach § 8 Abs 2 ZPO erst dann zu entheben, wenn die Partei selbst oder durch einen von ihr bevollmächtigten Vertreter oder durch eine nach § 276 ABGB bestellten Vertreter im Rechtsstreit auftritt. ... mehr lesen...