RS OGH 1952/5/21 1Ob412/52

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Veröffentlicht am 21.05.1952
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Norm

ZPO §8 Abs2

Rechtssatz

Der Kurator ist nach § 8 Abs 2 ZPO erst dann zu entheben, wenn die Partei selbst oder durch einen von ihr bevollmächtigten Vertreter oder durch eine nach § 276 ABGB bestellten Vertreter im Rechtsstreit auftritt.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 412/52
    Entscheidungstext OGH 21.05.1952 1 Ob 412/52

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0035321

Dokumentnummer

JJR_19520521_OGH0002_0010OB00412_5200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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