Entscheidungen zu § 68 Abs. 2 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Beschluss 2023/2/17 Fr 2022/01/0026

1        Das Bundesverwaltungsgericht hat das Erkenntnis vom 30. Jänner 2023, Zl. W195 2223975-1/59E, erlassen und eine Abschrift dem Verwaltungsgerichtshof vorgelegt. 2        Das Verfahren über den Fristsetzungsantrag war daher gemäß § 38 Abs. 4 VwGG einzustellen. 3        Die Entscheidung über den Aufwandersatz gründet sich auf §§ 47 ff, insbesondere auf § 56 Abs. 1 zweiter Satz VwGG in Verbindung mit der VwGH-Aufwandersatzverordnung 2014. Die mit Beschluss des Verwaltungsgerichtsh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 17.02.2023

TE Vwgh Erkenntnis 1996/8/20 96/16/0081

Die Beschwerdeführerin begehrte im Zuge des von ihr als Klägerin eingeleiteten Zivilprozesses 29 Cg 275/92 (früher: 29 Cg 193/91) des Landesgerichtes Klagenfurt, wegen S 2,048.134,--, mit Schriftsatz ON. 9 die Bewilligung der Verfahrenshilfe im vollen Umfang; das Gericht bewilligte mit Beschluß vom 27. April 1992 die Verfahrenshilfe antragsgemäß. Mit Beschluß und Urteil vom 7. April 1993 entzog das Gericht die am 27. April 1992 gewährte Verfahrenshilfe und wies das Klagebegehren koste... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.08.1996

RS Vwgh 1996/8/20 96/16/0081

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 §9 Abs1;GGG 1984 §9 Abs2;ZPO §68 Abs1;ZPO §68 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/16/0056 E 30. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Nur die Entziehung der Verfahrenshilfe bewirkt die rückwirkende Beseitigung der Begünstigungen (ex tunc ab der Bewilligung). Hingegen bewirkt das Erlöschen der Verfahrensh... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.08.1996

RS Vwgh 1988/6/30 87/16/0056

Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §8 Abs1;GGG 1984 §9 Abs2;ZPO §68 Abs1;ZPO §68 Abs2;
Rechtssatz: Nur die Entziehung der Verfahrenshilfe bewirkt die rückwirkende Beseitigung der Begünstigungen (ex tunc ab der Bewilligung). Hingegen bewirkt das Erlöschen der Verfahrenshilfe den Fortfall der Begünstigung vom Zeitpunkt des Erlöschens an (ex nunc). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.06.1988

Entscheidungen 1-4 von 4