Begründung: Mit den Beschlüssen vom 29. 6. 1999 wurde das gegen den Verpflichteten im "Urkundsprozess" erlassene Anerkenntnisvorbehaltsurteil des Landgerichts Hannover vom 3. 2. 1999, Geschäftszeichen 22 O 164/98, für Österreich für vollstreckbar erklärt und der Betreibenden aufgrund dieses Titels zur Hereinbringung von 30.000 DM sA (= 211.065,89 S sA) die Fahrnisexekution bewilligt. Nach Teilzahlungen des Verpflichteten wurde die Exekution schließlich auf 130.280,27 S sA eingesch... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1dZPO §600 EO § 42 heute EO § 42 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 42 gültig von 02.01.2017 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2016 EO § 42 gültig von 01.01.2015 bis 01.01.2017 ... mehr lesen...