Begründung: Eine Gesellschaft mbH (im folgenden Voreigentümerin) schloß mit dem beklagten Architekten am 26.Februar 1991 einen Architektenwerkvertrag, dessen Punkt 14. wie folgt lautet: „... 14. Schiedsgerichte Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Architekten gilt die Schiedsgerichtsordnung der Bundes-Ingenieurkammer für die Schiedsgerichte der Ingenieurkammern, gemäß § 16 Abs 5 und § 24 Abs 4 Ziff 10 Ingenieurkammergesetz, BGBl Nr 71... mehr lesen...
Norm: ZPO §577ZPO §583ZPO §591ZPO §595 Abs1 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Grundsätzlich verliert der Schiedsvertrag seine Wirkung durch die Erfüllung seines Zwecks (etwa durch Erledigung des ganzen Streitfalls etc) oder aus "anderen Gründen", etwa wenn mit der Entscheidung des ordentlichen Gerichts über eine Aufhebungsklage gegen einen Schiedsspruch die Unwirksamkeit des Schiedsvertrags festgestellt (§ 595 Abs 1 Z 1 ZPO) oder der Schiedsv... mehr lesen...