Entscheidungsgründe: Am 24.6.1971 schlossen die Streitteile einen von ihnen unterzeichneten Vertrag über die Ausführung der Holzleimbinder beim Vorhaben Polstermöbelfabrik S***-H*** durch die klagende Partei. Punkt 13. dieser Vereinbarung lautet: "Als Gerichtsstand gilt der ordentliche Wohnsitz des Auftraggebers für vereinbart. - Bei Zwistigkeiten wird ein Schiedsgericht gemäß den einschlägigen Normen bestellt." Am 3.7.1985 brachte die nunmehrige beklagte Partei beim Kreisgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §590 ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006 ZPO § 590 heute ZPO § 590 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 590 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2006 ZPO § 595 heute ... mehr lesen...
Die Gesellschafter der Franz M OHG in Dornbirn, deren geschäftsführungs- und vertretungsbefugte Mehrheitsgesellschafter die Kläger sind, haben für Gesellschaftsstreitigkeiten ein Schiedsgericht vereinbart. Als Meinungsverschiedenheiten mit den übrigen Gesellschaftern Konsul Manfred R, Ing Guntram R und Lothar R auftraten, die außergerichtlich nicht beigelegt werden konnten, wurde von den Klägern das Schiedsgericht angerufen, das aus dem von den Klägern bestellten Rechtsanwalt Dr Gün... mehr lesen...
Norm: ZPO §587 ZPO §590 ZPO § 587 heute ZPO § 587 gültig ab 01.07.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 7/2006 ZPO § 587 gültig von 01.01.1898 bis 30.06.2006 ZPO § 590 heute ... mehr lesen...