RS OGH 1990/6/7 7Ob584/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.06.1990
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Norm

ZPO §590
ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006

Rechtssatz

Wenn nicht alle Schiedsrichter ihre Stimmen abgegeben haben bzw wenn überhaupt die Stimmabgabe verweigert wird, so liegt ein Anfechtungsgrund vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0045061

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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