Norm: ZPO §573 MRG §34 Abs2 MRG §35 Abs1 ZPO § 573 heute ZPO § 573 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 MRG § 34 heute MRG § 34 gültig ab 01.07.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 36/2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte schloß am 11. 3. 1974 mit den damaligen Liegenschaftseigentümern einen Mietvertrag über ein Gartengrundstück im Ausmaß von ca 500 m2. Der Mieter war berechtigt, eine Autoverkaufsstelle und einen Autoabstellplatz einzurichten, einen Büroraum von ca 25 m2 sowie eine Garage zur Einstellung der Fahrzeuge zu errichten und Gas, Strom und Telefon auf eigene Kosten einzuleiten. Vereinbarungsgemäß hat der Mieter nach Beendigung des Bestandverhältnisse... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte Partei war Mieterin von Geschäftsräumlichkeiten im Haus der Kläger mit den Adressen S*****, R***** und L*****. Der Zweitbeklagte ist Komplementärgesellschafter der erstbeklagten Partei. Die Kläger kündigten im Verfahren 3 C 1866/89 des Erstgerichtes das Mietverhältnis zum 30.9.1989 auf. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtsunwirksam. Mit Urteil des Gerichtes zweiter Instanz vom 19.1.1993, das der erstbeklagten Partei am 25.2.1993 zug... mehr lesen...
Norm: EGZPO ArtXI ZPO §560 ZPO §573 Kundmachung des Statthalters von Tirol LG u VBl Nr 30/1891 allg ZPO § 560 heute ZPO § 560 gültig ab 01.06.1958 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 257/1957 ZPO § 573 heute ZPO § 573 gültig ab ... mehr lesen...
P. hatte zwei der H. auf Grund der Verordnung vom 21. Juni 1943, DRGBl. I S. 355, untervermietete Zimmer für den 31. Dezember 1947 aufgekundigt. Das Berufungsgericht hatte das Urteil des Prozeßgerichtes, mit dem die Kündigung für wirksam erkannt und H. zur sofortigen Übergabe der Räume verpflichtet worden war, am 19. November 1948 bestätigt und gleichzeitig ausgesprochen, daß der Wert des Streitgegenstandes 10.000 S nicht übersteige. P., dem das berufungsgerichtliche Urteil am 14. ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A1 ZPO §573 ZPO § 573 heute ZPO § 573 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983
Rechtssatz: Wird der Kündigung erst nach Ablauf des Kündigungstermins mit gerichtlichem Urteil Folge gegeben, so ist das Bestandverhältnis schon als mit dem Ablauf des Kü... mehr lesen...