Entscheidungen zu § 571 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

41 Dokumente

Entscheidungen 31-41 von 41

TE OGH 1950/4/12 1Ob205/50

Die Klägerin begehrte in der Klage die Feststellung, daß sie Hauptmieterin des Geschäftslokales Nr. 7 im Hause Wien, VI., S.- Gasse Nr. ... ist. Dieses Klagebegehren wurde im Laufe des Verfahrens dahin erweitert, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, den Mietvertrag mit der klagenden Partei bezüglich des obgenannten Geschäftslokales zuzuhalten und der Klägerin den ungestörten Genuß dieses Geschäftslokales zu verschaffen. Mit Urteil des Erstgerichtes wurde die beklagte Partei s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.04.1950

RS OGH 1949/3/16 3Ob78/49, 8Ob580/88, 7Ob2149/96x

Norm: ZPO §237 DZPO §571
Rechtssatz: Eine Kündigung kann auch nach Einbringung von Einwendungen bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 78/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3 Ob 78/49 Veröff: SZ 22/37 8 Ob 580/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1989 8 Ob 580/88 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1949

RS OGH 1949/3/16 3Ob78/49, 2Ob598/52, 7Ob333/55

Norm: ZPO §527 Abs2 B3bZPO §571
Rechtssatz: Zulassung des Revisionsrekurses gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, womit dem Erstgericht, welches die Zurückziehung der Kündigung zur Kenntnis genommen hatte, die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 78/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3 Ob 78/49 Veröff: SZ 22/37 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 16.03.1949

TE OGH 1949/3/16 3Ob78/49

Der Oberste Gerichtshof stellte den erstrichterlichen Beschluß, mit welchem die Zurücknahme der Kündigung nach Erstattung von Einwendungen zur Kenntnis genommen worden war, wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen die beim Bezirksgerichte Klagenfurt eingebrachte Aufkündigung hat der Kündigungsgegner Einwendungen erhoben, auf Grund deren die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf den 18. Jänner 1949 anberaumt wurde. Am 14. Dezember... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.1949

TE OGH 1947/6/11 1Ob387/47

Das Berufungsgericht hat die Berufung der Beklagten als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs keine Folge. Rechtliche Beurteilung Begründung: Das Erstgericht hat der Räumungsklage, welche behauptete, der Beklagte habe die außergerichtliche Aufkündigung für den 1. September 1946 angenommen und sich zur Räumung der gekundigten Wohnung zu diesem Termin verpflichtet, sein Versprechen jedoch nicht zugehalt... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.06.1947

RS OGH 1937/9/29 1Ob957/37

Norm: ZPO §571
Rechtssatz: Auf die Zurücknahme der Einwendungen gegen eine Kündigung finden die Vorschriften über die Zurücknahme der Berufung sinngemäß Anwendung. Entscheidungstexte 1 Ob 957/37 Entscheidungstext OGH 29.09.1937 1 Ob 957/37 Veröff: SZ 19/260 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0044883 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.09.1937

RS OGH 1937/6/1 3Ob462/37

Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §571
Rechtssatz: Einwendungen, die nach Zurückziehung der Kündigung eingebracht wurden, sind zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 462/37 Entscheidungstext OGH 01.06.1937 3 Ob 462/37 Veröff: SZ 19/181 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0045301 Dokumentnummer... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.06.1937

RS OGH 1937/4/30 3Ob312/37

Norm: ZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Einwendungen gegen eine mündliche Aufkündigung sind zurückzuweisen. Ein über solche Einwendungen eingeleitetes Verfahren ist nichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 312/37 Entscheidungstext OGH 30.04.1937 3 Ob 312/37 Veröff: SZ 19/149 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS00448... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.04.1937

RS OGH 1936/7/29 1Ob672/36, 4Ob64/54

Norm: ZPO §562 DZPO §571ZPO §572
Rechtssatz: Wurde über die Einwendungen gegen die Aufkündigung eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung angeordnet, so dürfen die Einwendungen nicht mehr mit Beschluß zurückgewiesen werden, sondern es muß mit Urteil entschieden werden. Entscheidungstexte 1 Ob 672/36 Entscheidungstext OGH 29.07.1936 1 Ob 672/36 Veröff: SZ 18/123 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.07.1936

RS OGH 1936/7/22 2Ob630/36, 6Ob568/79 (6Ob608/79)

Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 EZPO §571ZPO §572
Rechtssatz: Ist über verspätete Einwendungen gegen die Aufkündigung die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung angeordnet worden, so können die Einwendungen nicht mehr mit Beschluß zurückgewiesen werden; es ist mit Urteil zu entscheiden. Die Verletzung der Bestimmungen des § 571 Abs 3 ZPO begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 630/36 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.07.1936

RS OGH 1926/9/28 3Ob711/26, 3Ob78/49, 7Ob2149/96x

Norm: ZPO §571
Rechtssatz: Nach der Zustellung kann die gerichtliche Aufkündigung eines Bestandgegenstandes nicht mehr einseitig zurückgenommen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 711/26 Entscheidungstext OGH 28.09.1926 3 Ob 711/26 Veröff: SZ 8/272 3 Ob 78/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3 Ob 78/49 Vgl aber; Beisatz... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.09.1926

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