Entscheidungen zu § 571 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1996/7/17 7Ob2149/96x

Begründung: Der Mieter kündigte der Vermieterin das Bestandobjekt in *****, am 10.10.1995 zum 31.1.1996 auf. Am 17.10.1995, dem Tag der Zustellung der Aufkündigung an die Gegnerin, zog die kündigende Partei die Aufkündigung ohne Verzicht auf den Anspruch zurück. Das Erstgericht nahm die Rückziehung der Aufkündigung zur Kenntnis. Das Rekursgericht wies die Erklärung der kündigenden Partei, die Aufkündigung zurückzuziehen, zurück. Eine Aufkündigung könne wohl vor ihrer Zust... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.07.1996

RS OGH 2023/1/17 1Ob569/94, 7Ob85/99x, 7Ob215/01w, 7Ob109/05p, 1Ob127/06t, 1Ob22/08d, 1Ob223/17a, 4O

Norm: ZPO §567 ZPO §571 Abs2 ZPO § 567 heute ZPO § 567 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 567 gültig von 01.03.1997 bis 31.03.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 22/1997 ZPO § 567 gültig von 01.10.1979 bis 28... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.07.1994

TE OGH 1949/3/16 3Ob78/49

Der Oberste Gerichtshof stellte den erstrichterlichen Beschluß, mit welchem die Zurücknahme der Kündigung nach Erstattung von Einwendungen zur Kenntnis genommen worden war, wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen die beim Bezirksgerichte Klagenfurt eingebrachte Aufkündigung hat der Kündigungsgegner Einwendungen erhoben, auf Grund deren die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf den 18. Jänner 1949 anberaumt wurde. Am 14. Dez... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.03.1949

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