Entscheidungsgründe: Mit dem beim Erstgericht am 29. März 1985 eingelangten Schriftsatz kündigte der Kläger dem Beklagten das Unternehmenspachtverhältnis bezüglich des Gastgewerbeunternehmens in Wald am Schoberpaß Nr. 51 zum 30. Juni 1985 auf. Der Kläger behauptete, der Pachtvertrag sei mit 1. April 1975 auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden. Der vereinbarte zehnjährige Aufkündigungsverzicht des Verpächters laufe am 31. März 1985 ab. Die gerichtliche Aufkündigung wahre die Künd... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 BZPO §563 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 563 Abs 1 ZPO gilt unabhängig davon, ob der Aufgekündigte von der Kündigungsabsicht des anderen Teiles erstmalig durch die verspätete gerichtliche Ankündigung Kenntnis erlangt oder hievon schon vorher Kenntnis hatte. Somit hängt auch die materiellrechtliche Wirksamkeit der Aufkündigung nur von der rechtzeitigen Zustellung desselben ab. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §563 Abs1ZPO §564 Abs2
Rechtssatz: Verspätet zugestellte Kündigungen sind, wenn die Verspätung eingewendet wird, unwirksam. Postverzögerungen gehen zu Lasten des Aufkündigenden. Entscheidungstexte 6 Ob 32/64 Entscheidungstext OGH 12.02.1964 6 Ob 32/64 Veröff: EvBl 1964/326 S 468 = MietSlg 16679 = SZ 37/26 5 Ob 128/67 ... mehr lesen...