Am 15. 8. 1976 mieteten der Antragsteller und seine Ehefrau von den Eigentümern eines Hauses die ehemals Teil des als Arztordination in Verwendung gestandenen Bestandgegenstandes bildende Wohnung mit 42 m2 Nutzfläche zum Hauptmietzins von monatlich 2000 S und vereinbarten, daß dieser Hauptmietzins wertgesichert zu entrichten sei. Am 7. 5. 1982 leitete der Antragsteller allein bei Gericht das besondere Verfahren nach § 37 Abs. 1 Z 8 MRG mit seinem Begehren ein, das Bezirksgericht wol... mehr lesen...