Begründung: Die Klägerin ist Hälfteeigentümerin einer Liegenschaft mit dem darauf errichteten Haus, in dem sich die aufgekündigte Wohnung befindet. Zweiter Hälfteeigentümer ist der Ehegatte der Klägerin. Die insgesamt 124 m2 große, aus vier Zimmern bestehende, aufgekündigte Wohnung wurde zumindest seit dem Jahr 1977 an mehrere Studenten, darunter auch an den Beklagten vermietet. Die Mitmieter des Beklagten, deren Anzahl das Erstgericht nicht feststellen konnte, zogen im Lauf... mehr lesen...
Die Marktgemeinde E als Eigentümerin des Hauses E, O-Straße 93, kundigte am 29. 11. 1971 den im Dachgeschoß dieses Hauses rechts vom Stiegenaufgang gelegenen Raum Nr 24 samt Holzhüttenabteil der Verlassenschaft nach dem am 16. 5. 1971 verstorbenen Friedrich H zum 31. 12. 1971 aus dem Gründe: des § 19 Abs 2 Z 11 MietG auf. Die Marktgemeinde E als Eigentümerin des Hauses E, O-Straße 93, kundigte am 29. 11. 1971 den im Dachgeschoß dieses Hauses rechts vom Stiegenaufgang gelegenen Raum ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z4 IID ZPO §561 Abs2 ZPO §562 A EO § 1 heute EO § 1 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 1 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 1 gültig von 24.12.2020 bis... mehr lesen...
Die Erstklägerin ist Eigentümerin, die Zweit- und Drittkläger sind Fruchtnießer des Hauses Wien XII., S.-Gasse Nr. 29. Dort hatte der mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8. Mai 1957, 48 T 1457/56-17, für tot erklärte Josef P. eine Mietwohnung inne. Die Erstklägerin ist Eigentümerin, die Zweit- und Drittkläger sind Fruchtnießer des Hauses Wien römisch zwölf., S.-Gasse Nr. 29. Dort hatte der mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 8... mehr lesen...