Begründung: Der Kläger beantragte in seiner am 28. 5. 1998 überreichten Wechselklage die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen den Beklagten über S 80.000,-- sA. Dieser Wechselklage lag der am 17. 10. 1997 vom Kläger in Wien ausgestellte Wechsel bei. Dieser enthält auf der Vorderseite eine - schwer leserliche bzw unleserliche - Unterschrift des Ausstellers (ohne Adresse); auf der Rückseite des Wechsels scheint der gleiche Schriftzug auf. Zwischen dem Vermerk über die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §554 ZPO §557 ZPO § 554 gültig von 01.01.1898 bis 31.03.2009 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 heute ZPO § 557 gültig ab 01.04.2009 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2009 ZPO § 557 gültig von 01.10.1... mehr lesen...
Der Beklagte hat in dem schriftlichen Übereinkommen vom 18. Feber 1950 anerkannt, der Klägerin und dem Hans Heinrich S. aus dem Titel des Schadenersatzes einen Betrag von 200.000 S schuldig zu sein, und hat sich verpflichtet, diese Schuld in Raten, wovon die erste Rate am 1. April 1950 fällig sein sollte, zu bezahlen. Am 23. März 1950 übergab der Beklagte den Rechtsanwälten Dr. Albrecht A. und Dr. Stefan P. als den Vertretern der Gläubiger einen von ihm als Akzeptanten unterschrieb... mehr lesen...