Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Feststellungen: römisch eins. Verfahrensgang und Feststellungen: Mit Schriftsatz vom 22.07.2025 beantragte der nunmehrige Beschwerdeführer als betreibende Partei, vertreten durch seinen auch im Beschwerdeverfahren ausgewiesenen Rechtsanwalt, beim Bezirksgericht XXXX die Bewilligung einer Unterlassungsexekution nach § 355 EO. Diesem Antrag war folgendes Kostenverzeichnis angeschlossen: Mit Schriftsatz vom 22.07.2025 beantragte der nunmehri... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Dem Verfahren ging eine Exekutionsverfahren des XXXX (in Folge: beschwerdeführenden Partei) beim Bezirksgericht XXXX voraus, in dem eine von ihr beantragte Unterlassungsexekution nach § 355 EO mangels örtlicher Zuständigkeit vom Bezirksgericht XXXX zurückgewiesen wurde, woraufhin die beschwerdeführende Partei Rekurs an das Landesgericht XXXX erhob. Dem Verfahren ging eine Exekutionsverfahren des römisch 40 (... mehr lesen...