In ihrer zur Zl. 95/05/0025 protokollierten Beschwerde gaben die Beschwerdeführer an, der von ihnen bekämpfte Bescheid des Stadtsenates der Stadt Krems an der Donau vom 5. Dezember 1994 sei ihnen am 6. Dezember 1994 zugestellt worden. Diese Beschwerde wurde, da die Postaufgabe der Beschwerde erst am 18. Jänner 1995 erfolgte, mit hg. Beschluß vom 28. März 1995 wegen Verspätung zurückgewiesen. Unter neuerlicher Vorlage der Beschwerde stellten die Beschwerdeführer nunmehr den Antrag,... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof10/10 Grundrechte22/02 Zivilprozessordnung
Norm: B-VG Art7 Abs1;StGG Art2;VwGG §28 Abs1 Z7;VwGG §45 Abs1 Z2;VwGG §46 Abs1;VwRallg;ZPO §268;ZPO §539 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/05/0129 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/12/10 91/14/0235 1
(Hinweis ... mehr lesen...