B e g r ü n d u n g : Im Verfahren 4 C 179/02y des Bezirksgerichts Hernals begehrte die hier Widerbeklagte als Klägerin vom Widerkläger (dort: Beklagten) zuletzt die Zahlung von 23.192,49 EUR sA, und zwar aus dem Titel rückständiger Mietzinse, Betriebskosten und Möbelmietzinse für den Zeitraum von April 1999 bis März 2005 aus der Vermietung der Wohnung top 18 im Haus *****. Mit Urteil vom 16. 5. 2006 erklärte das Erstgericht 1.) das Klagebegehren mit 21.993,38 EUR als der Höhe nach ... mehr lesen...
Norm: ZPO §534 Abs1ZPO §538 Abs2ZPO §595 Abs1 Z7 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §596 Abs3ZPO §611
Rechtssatz: Die Wiederaufnahmeklage ist im Vorprüfungsverfahren nicht erst bei erwiesener Verspätung, sondern schon mangels Glaubhaftmachung ihrer Rechtzeitigkeit zurückzuweisen, weil dem Gesetz die Vermutung der Rechtzeitigkeit einer Wiederaufnahmeklage fremd ist. Entscheidungstexte 1 Ob 4/99s ... mehr lesen...