Begründung: Die Wiederaufnahmsklägerin war Lebensgefährtin des am 23. 7. 1995 verstorbenen Erblassers Karl W*****. Die Wiederaufnahmsbeklagten sind uneheliche Töchter des Verstorbenen und hatten am 29. 9. 1995 bedingte Erbserklärungen aufgrund des Gesetzes zu je einem Drittel des Nachlasses abgegeben. Am selben Tag hatte auch die Wiederaufnahmsklägerin unter Berufung auf ein vom Verstorbenen vor drei Zeugen am 6. 6. 1995 unterfertigtes fremdhändiges Testament eine bedingte Erbserkl... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 35 C 1982/00g (zuvor 25 C 414/98i) des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Verfahren ahängig, in dem die nunmehr beklagte Partei als Klägerin vom nunmehrigen Kläger als Beklagten S 52.066,41 sA begehrte. Die dort klagende Wohnungseigentümergemeinschaft war durch den Rechtsanwalt Dr. Roland K***** vertreten, dem wiederum vom Hausverwalter Gerhard B***** Vertretungsvollmacht erteilt worden war. Nachdem der dort Beklagte, nunmehrige N... mehr lesen...
Begründung: In einem näher bezeichneten Vorverfahren bewilligte das Landesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 13. Juni 1996 dem Antragsteller die Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen, die er aus zwei gerichtlichen Verfahren ableitet, erklärte jedoch mit weiterem Beschluss vom 5. Mai 1999 die gewährte Verfahrenshilfe gemäß § 68 Abs 1 ZPO als erloschen, weil allfällige Ansprüche aus den betroffenen Entscheidungen verjährt seien. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Antra... mehr lesen...
Begründung: Die Wiederaufnahmsbeklagten haben als Kläger im Verfahren zu 2 Cg 434/87 des Landesgerichtes Linz ein Feststellungsbegehren dahin erhoben, daß ein am 10. 7. 1984 zwischen ihnen und dem nunmehrigen Wiederaufnahmskläger (dort Beklagten) abgeschlossener Kaufvertrag ungültig und unwirksam sei. Weiters wurde begehrt, daß die betreffende Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten für unwirksam erklärt und gelöscht und der zuvor bestehende Grundbuchsstand wiederherges... mehr lesen...
Begründung: In dem noch nicht rechtskräftig erledigten Prozeß, dessen Wiederaufnahme die Klägerin anstrebt, begehrt diese die Rückabtretung eines Geschäftsanteiles an einer Gesellschaft mbH und Rechnungslegung. Die Klagebegehren des Vorprozesses wurden von den Vorinstanzen abgewiesen. Die Klägerin erhob eine außerordentliche Revision und brachte am selben Tag eine an das Berufungsgericht gerichtete Wiederaufnahmsklage ein, mit der Wiederaufnahmsgründe nach § 530 Abs 1 Z 2, 3, 6... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 114/87 des Landesgerichtes Salzburg schränkte die klagende Partei in der Tagsatzung vom 26. November 1986 ihr Begehren auf Kosten ein. Mit Urteil vom 30. Oktober 1987, ON 33, erkannte das Landesgericht Salzburg die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die Prozeßkosten zu ersetzen. Dem dagegen von den Beklagten erhobenen Rekurs gab das Oberlandesgericht Linz mit Beschluß vom 17. März 1988, ON 37, teilweise und zwar dahin Folge... mehr lesen...