Entscheidungsgründe: Die am 14. 3. 1941 geborene Klägerin ist deutsche Staatsangehörige. Sie bezieht eine Altersrente aus der deutschen Rentenversicherung, deren Höhe bis 30. 6. 2009 653,58 EUR betrug und ab 1. 7. 2009 669,32 EUR (jeweils brutto). Seit 4. 5. 2009 ist sie an einer Adresse im 11. Wiener Gemeindebezirk als Hauptwohnsitz gemeldet. Mit Bescheid vom 27. 8. 2009 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 29. 5. 2009 auf Gewährung der Ausgleichszulage ab. Dagege... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte, nachdem das Rekursgericht in einem ersten Rechtsgang die Verfahrensergänzung nach der Vergleichswertmethode aufgetragen hatte, den Schätzwert des zu versteigernden Drittelanteiles der Verpflichteten an der Liegenschaft EZ 179 KG Landstraße endgültig mit S 950.000,-. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten gegen diesen Beschluß nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Ihr Revisionsrekurs ist unzulässig. Wie sich ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hatte mit seinem Urteil vom 4. Juli 1985, GZ 47 R 2026/85-31, das dem Unterhaltserhöhungsbegehren der Klägerin stattgebende Urteil des Erstgerichtes vom 7. Dezember 1984, GZ 2 C 37/84-24, bestätigt. Es befolgte den gesetzlichen Auftrag nach dem § 500 Abs. 3 ZPO und sprach aus, daß die Revision, soweit sie nicht nach § 502 Abs. 2 Z 1 ZPO jedenfalls unzulässig ist, nach dem § 502 Abs. 4 Z 1 ZPO nicht zulässig sei, weil sich das Berufungsgericht außer... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Parteien wurde mit dem am 16.April 1981 rechtskräftig gewordenen Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 30.März 1981 aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Seit 24.Dezember 1981 ist beim Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz zu 31 F 57/81 ein Aufteilungsverfahren anhängig, das auch die Liegenschaft EZ 118 der KG Andritz, die im Hälfteeigentum der geschiedenen Ehegatten steht, umfaßt. Mit Beschluß vom 10.September 19... mehr lesen...
Begründung: Am 27.1.1984 errichtete ein öffentlicher Notar einen Notariatsakt, in welchem die Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen aus dem Schuldschein vom gleichen Tage, insbesondere der am 30.1.1984 fällig werdenden ersten Amortisationsrate von S 19.000,-- zur Abdeckung der Schuld aus einem gewährten Darlehen von S 1,500.000,--, der Zinsen, der ab dem 15.4.1989 fällig werdenden weiteren monatlichen Tilgungsraten von S 19.000,-- und des gesamten Schuldkapitals im Falle der Fäll... mehr lesen...