Entscheidungen zu § 518 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE OGH 1998/7/15 3Ob176/98y

mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 15.07.1998

RS OGH 1950/10/11 3Ob219/50, 3Ob607/76, 3Ob176/98y

Norm: EO §399ZPO §458ZPO §518
Rechtssatz: Im Besitzstörungsverfahren ist ein Revisionsrekurs unter allen Umständen unzulässig, so auch dann, wenn es sich um die Aufhebung einer EV und um die Ausfolgung einer erlegten Sicherheit handelt. Auch ein Rechtskraftvorbehalt des Rekursgerichtes vermag hieran nichts zu ändern. Entscheidungstexte 3 Ob 219/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.10.1950

TE OGH 1948/9/22 1Ob321/48

Der Kläger hatte mit seiner Besitzstörungsklage den Antrag verbunden, zur Sicherung seines Anspruches eine einstweilige Verfügung zu erlassen. Das Bezirksgericht hatte in der Streitverhandlung den Beschluß auf Abweisung dieses Antrages gefaßt. Dem Rekurs des Klägers gegen die Abweisung hatte das Rekursgericht stattgegeben und die beantragte einstweilige Verfügung erlassen. Den gegen die Rekursentscheidung gerichteten Revisionsrekurs hat der Oberste Gerichtshof als unzulässig zurückgew... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 22.09.1948

RS OGH 1923/3/6 2Ob153/23

Norm: ZPO §458ZPO §518
Rechtssatz: Unzulässigkeit des abgesonderten Rekurses gegen eine einstweilige Verfügung im Sinne des § 458 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 153/23 Entscheidungstext OGH 06.03.1923 2 Ob 153/23 Veröff: SZ 5/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0041629 Dokumentnummer ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 06.03.1923

Entscheidungen 1-4 von 4