Norm: ZPO §468ZPO §514 BZPO §521a
Rechtssatz: Das Recht zur Erstattung einer Rechtsmittelbeantwortung ist nicht Selbstzweck. Die Beschwer auf Grund der Zurückweisung einer Rechtsmittelbeantwortung ist daher nur dann gegeben, wenn der in zweiter Instanz unterlegenen Partei dadurch die Möglichkeit genommen wurde, den Erfolg des Rechtsmittels ihres Prozessgegners zu verhindern. Kann ein Rechtsmittelerfolg des Prozessgegners nicht mehr abgewehrt we... mehr lesen...
Norm: ZPO §477ZPO §514ZPO §528 Abs1AußStrG 2005 §45AußStrG 2005 §54 Abs2AußStrG 2005 §66AußStrG 2006 §66AußStrG 2005 §71 Abs4
Rechtssatz: Entscheidet ein Gericht zweiter Instanz über einen wegen fehlender Rekurslegitimation mangels Parteistellung unzulässigen Rekurs meritorisch, so ist dieser Mangel der funktionellen Zuständigkeit vom Obersten Gerichtshof aus Anlass des Revisionsrekurses als Nichtigkeit, die immer eine erhebliche Rechtsfrage au... mehr lesen...
Norm: ZPO §514ZPO §465 Abs1EO §381
Rechtssatz: Die mit gesondertem Rekurs erfolgte inhaltliche Bekämpfung der einstweiligen Verfügung verletzt den Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels und ist unzulässig, wenn diese Partei bereits die Kostenentscheidung des Beschlusses mit Rekurs bekämpfte. Entscheidungstexte 40 R 117/06m Entscheidungstext LG für ZRS Wien 28.04.2006 40 R ... mehr lesen...