Entscheidungen zu § 512 Abs. 4 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1988/6/30 7Ob611/88

Begründung: Das Besuchsrecht des Vaters ist dahin geregelt, daß er das Kind an jedem ersten und dritten Sonntag im Monat von 8 Uhr bis 18 Uhr zu sich nehmen kann (ON 14). Auf Antrag des Vaters räumte ihm das Erstgericht ein Ferialbesuchsrecht für die Zeit vom 18.Juni bis 25.Juni 1988 ein. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Rechtliche Beurteilung Der gegen die Entscheidung der zweiten Instanz erhobene Revisionsrekurs der Mutter ist unzulässig. ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.06.1988

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