Entscheidungen zu § 508a Abs. 7 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1995/4/26 9ObA79/95

Begründung: Der Kläger ist Angestellter der beklagten Partei. Auf sein Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für die Angestellten in den zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigten Unternehmungen anzuwenden. Dessen Art IV enthält Regelungen über die Arbeitszeit. Nach Z 1 beträgt die Normalarbeitszeit grundsätzlich höchstens 40 Stunden pro Woche. Mit Ausnahme des Schichtdienstes fällt sie in die Zeit zwischen 6 Uhr und 20 Uhr, darf nicht mehr als 12 Stunden täg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.04.1995

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