Begründung: Das Erstgericht erkannte die Beklagte schuldig, dem klagenden Sozialhilfeträger die für Alfred Christian R***** und Dieter R***** (beides Kinder des versicherten Alfred R*****) aufgelaufenen Pflege- und Transportgebühren im gesetzlichen bzw vertragsmäßigen Ausmaß binnen 14 Tagen zu ersetzen, und zwar hinsichtlich des Erstgenannten für die Zeit von 10.6.1992 bis 26.1.1993 und hinsichtlich des Zweitgenannten für die Zeit vom 10.6.1992 bis 16.1.1993 und vom 23.1. bis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Bezahlung von 50.000 S s.A. und brachte vor: Sie habe mit Vertrag vom 24.März 1973 die Wohnung top.Nr.5 im Haus der Beklagten in Baden, Eichwaldgasse 8 gemietet. Während der Mietdauer habe die Klägerin Investitionen vorgenommen, und zwar habe sie eine neue Einbauküche herstellen, einen neuen Heizkessel für die Etagenheizung installieren und das WC zur Gänze erneuern lassen. Weiters habe sie das Badezimmer mit neue... mehr lesen...