Begründung: Der klagende Masseverwalter ficht mit seiner am 10. Oktober 2006 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage von der beklagten Bank infolge von Kreditrückführungen vorgenommene Saldosenkungen primär gemäß § 30 Abs 1 Z 3 KO an, nämlich Der klagende Masseverwalter ficht mit seiner am 10. Oktober 2006 beim Erstgericht eingelangten Anfechtungsklage von der beklagten Bank infolge von Kreditrückführungen vorgenommene Saldosenkungen primär gemäß Paragraph 30, Absatz eins,... mehr lesen...