Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil die Entscheidung des Erstgerichts hinsichtlich der Feststellung der Haftung der Beklagten für alle Folgen der unrichtigen Diagnosen in der Zeit des stationären Aufenthalts des Klägers in einem Landeskrankenhaus vom 24. 2. bis 5. 3. 1995 und der dort zu früh erfolgten Extubation am 11. 3. 1995 sowie hinsichtlich des Leistungsbegehrens im Umfang des Zuspruchs von EUR 21.801,85 sA an Schmerzengeld. Im Übrigen, also im Umfang ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Enkelin des am 16. 11. 2002 unter Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Anton T*****. Die Beklagten sind dessen Töchter. Ihnen wurde die Verlassenschaft auf Grund des Testamentes vom 2. 4. 2001 je zur Hälfte ohne Rechtswohltat des Inventars eingeantwortet. Im Testament wurde vom Erblasser zu Gunsten der Klägerin ein Vermächtnis über einen Barbetrag von ATS 500.000,-- angeordnet. Die Klägerin begehrt die Zahlung von EUR 3... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Soweit sich die Revision unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gegen die Zurückweisung von Vorbringen des Beklagten in erster Instanz richtet, zeigt sie keine erhebliche Rechtsfrage auf. Es hängt nämlich ganz von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die Voraussetzungen des § 179 Abs 1 ZPO als gegeben angesehen werden können (1 Ob 263/01k; RIS-Justiz RS0036739[T1], RS0036877 [T1]). Ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Konsument und die beklagte Bank schlossen am 3. Juli 1992 einen Darlehensvertrag über 600.000 S (im Folgenden nur Darlehen; es diente der Anschaffung einer Wohnung bzw. einer Wohnungseinrichtung des Klägers „im privaten Bereich") mit u.a. folgenden Bestimmungen: 1. „Das Darlehen ist derzeit und bis auf weiteres mit einem jährlichen Zinssatz von 9,75 % zu verzinsen. Die Zinsen werden kontokorrentmäßig vom jeweils aushaftenden Darlehensrest monatlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1997 hatte der Kläger mit Mag. Claudia B***** von der beklagten Partei Gespräche zum Abschluss eines Versicherungsvertrages für eine Kreditversicherung geführt, wobei auch besprochen wurde, dass der Kläger auch Kunden in Deutschland hat, wobei erörtert wurde, dass er für von ihm gelieferte Waren einen Eigentumsvorbehalt zu vereinbaren habe. Eine Zusage B*****, dass der vom Kläger in seinen Lieferscheinen und Rechnungen enthaltene Hinweis „Die gelieferte Ware b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist hinsichtlich seines Hauses 3162 Rainfeld 30 bei der Beklagten im Rahmen einer "Haushalts-Komfortschutz-Versicherung" ua auch gegen Einbruchsdiebstahl versichert. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen-ABH 1996 zugrundegelegt, die ua folgende hier entscheidungswesentliche Bestimmungen enthalten: Art 2 Artikel 2 Welche Sachen und Kosten sind versichert? 1. Versicherte Sachen 1.1 Der gesamte Wohnun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen R... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 528a ZPO iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines Rekurses an den Obersten Gerichtshof wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Zum besseren Verständnis sei dennoch vorweg auf die in der vorliegenden Rechtssache bereits ergangene Entscheidung 7 Ob 25/04h verwiesen (der auch der wesentliche Sachverhalt entnomm... mehr lesen...
Begründung: Zu 1): Mit Beschluss vom 12. 10. 2004, AZ 1 Ob 213/04m, wurde die Revision der Beklagten zurückgewiesen, weil das Berufungsurteil bereits am 8. 4. 2004 zugestellt worden war, die Revision jedoch erst am 7. 5. 2004, also nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, beim Erstgericht überreicht worden sei. Nunmehr haben die Beklagten durch Vorlage eines Postaufgabescheins sowie einer schriftlichen Auskunft des Postamts Feldbach nachgewiesen, dass die Revision bereits am 6. 5. zur P... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Inhaber der österreichischen Marke „Immomax" mit Priorität 15. Juli 1997, welche für Immobilienwesen, Dienstleistungen eines Immobilienmaklers, Immobilienvermittlung, Schätzung von Immobilien, Verpachtung von Immobilien und Immobilienverwaltung eingetragen ist. Er betreibt als Einzelunternehmer ein Immobilienmaklerbüro und verwendet die Marke seit ihrer Eintragung laufend als Unternehmenskennzeichen, als Bezeichnung auf seinem Geschäftslokal, im Rahmen v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft Wien 7, *****. Mieterin der Wohnung top 12 war bis zu ihrem Tod im Jahr 1981 die Adoptivmutter des Nebenintervenienten, der seit 1976 in dieser Wohnung wohnt. Seit 1963 hat der Nebenintervenient in Wien 17, *****, einen Einzelraum mit Fenster auf den Hof gemietet; WC und Wasser befinden sich am Gang. Er hat diese Wohnung selbst nur kurze Zeit bewohnt und sodann untervermietet oder als Lagerraum verwendet. Die Untermietverträge h... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein bereits in der Berufung geltend gemachter Mangel des Verfahrens erster Instanz, den das Berufungsgericht verneint hat, kann nach ständiger Rechtsprechung - auch im Verfahren nach dem ASGG - im Revisionsverfahren nicht mehr mit Erfolg aufgegriffen werden (SSV-NF 11/15, 7/74 uva). Dies gilt auch für eine unter dem Gesichtspunkt der Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz gerügte Verletzung der richterlichen Anl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nicht bindenden (RIS-Justiz RS0042544; zuletzt: 6 Ob 142/04v) Ausspruch des Berufungsgerichts den Rekurs gegen den aufhebenden Beschluss des Berufungsgerichts (§ 519 Abs 1 Z 2 ZPO) mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung des Rekurses auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe bes... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger schloss bei der Beklagten einen Kaskoversicherungsvertrag ab, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (ABK 2002) zugrunde liegen. Art 7 lautet: Artikel 7, lautet: „Was ist vor bzw nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? (Obliegenheiten) ... 3. Als Obliegenheiten, deren Verletzung nach Eintritt des Versicherungsfalles die Freiheit des Versicherers von der Verpflichtung zur Leistung bewirkt (§ 6 Abs 3 VersVG), werd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei hat mit dem Beklagten einen Leasingvertrag über einen PKW für die Dauer von 24 Monaten, beginnend ab 8. 5. 1998 abgeschlossen. Die monatliche Leasingrate betrug S 14.445,-- (EUR 1.049,76). Die letzte Leasingrate für Mai 2000 wurde vom Beklagten nicht bezahlt. Der kalkulierte Restwert des Fahrzeuges betrug S 333.333,-- (EUR 24.224,25), der Nettoerlös nach Veräußerung des Fahrzeuges S 266.666,67 (EUR 19.379,42). Für die Erstellung eines Gutac... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer am 23. 9. 2003 im elektronischen Weg beim Handelsgericht Wien eingebrachten Klage, die Beklagte zur Zahlung von EUR 13.775,80 sA zu verurteilen. Unter der Rubrik „Anspruchsbeschreibung" finden sich im Wesentlichen folgende Angaben: „Angaben über Forderung Beleg Nr von bis Betrag Werklohn/Honorar 31159087 07. 04. 2003 2.010,80 EUR Sonstiger 1401227489 27. 05. 2003 5,50 EUR Werklohn/Honorar 31714188 07. 05. 2003 2.674,00 EUR Werklohn/Honor... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft zwar zu, dass eine Partei durch die im ersten Rechtsgang unterlassene Anfechtung des Aufhebungsbeschlusses des Berufungsgerichtes nicht das Recht verliert, im zweiten Rechtsgang die im Aufhebungsbeschluss vertretene Rechtsansicht zu bekämpfen (MAG, ZPO15 § 519 ENr 73 mwN ua). Der Grundsatz, dass bei Bekämpfung der rechtlichen Beurteilung diese grundsätzlich nach allen Richtungen zu prüfen ist, gilt dann nicht,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss vom 23. 1. 2003, 36 S 7/03a, hat das Landesgericht Korneuburg über das Vermögen des Robert L***** das Konkursverfahren eröffnet und die Klägerin zur Masseverwalterin bestellt. Robert L***** hatte folgende für den nunmehrigen Rechtsstreit relevante Beitragszahlungen an die beklagte Gebietskrankenkasse geleistet: am 1. 8. 2002 EUR 6.913,47, am 20. 9. 2002 EUR 3.748,69, am 8. 10. 2002 EUR 1.974,50, am 8. 10. 2002 EUR 2.004,39 und am 19. 11. 2002 EUR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war als Zustellerin beim Postamt B***** beschäftigt. Sie wurde mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Diebstahls nach den §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 StGB schuldig erkannt, weil sie der Klägerin fremde bewegliche Sachen in einem insgesamt 2.000 EUR übersteigenden Wert mit dem Vorsatz weggenommen habe, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, und zwar nach dem 29. 11. 2001 Warengutsc... mehr lesen...
Begründung: Die in Wien im Haushalt ihrer Mutter aufhältigen Kinder sind wie der unterhaltsverpflichtete Vater polnische Staatsangehörige. Ihr monatlicher Unterhaltsanspruch beträgt derzeit 215 EUR bzw 185 EUR. Die Kinder beantragten mit ihren am 13. 1. 2004 beim Erstgericht eingelangten Anträgen die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach den §§ 3, 4 Z 1 UVG in Titelhöhe, jedoch höchstens in der Höhe von Richtsatzvorschüssen. Die in Wien im Haushalt ihrer Mutter aufhältigen Kin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beurteilung, ob eine dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entsprechende Beziehung besteht oder hergestellt werden soll bzw ob - iSd des hier noch anwendbaren § 180a dritter Satz ABGB idF vor der Novelle BGBl I Nr 58/2004 - ein gerechtfertigtes Anliegen des Annehmenden oder des Wahlkindes vorliegt, ist eine von den singulären Besonderheiten der beteiligten Personen geprägte Einzelfallentscheidung, de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen Sohn Robin ab 1. 4. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von 735,-- EUR zu zahlen (Punkt 1.), sprach aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge abzüglich der in der Zeit vom 1. 4. 2003 bis 30. 9. 2003 geleisteten Unterhaltszahlungen von insgesamt 4.215,-- EUR binnen 14 Tagen, die künftig fällenden Beiträge jeweils am Ersten eines jeden Monates im Vorhinein zu entrichten seien ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts die Revision mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO für nicht zulässig, kann sich die Zurückweisung der ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Hält der Oberste Gerichtshof entgegen dem ihn nach Paragraph... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig in den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei E***** R*****, vertreten durch Mag. Jürgen Zahradnik, Rechtsanwalt in Lambach, gegen die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin lebte mit dem am 21. 12. 2002 verstorbenen Otto D***** mehrere Jahre in Lebensgemeinschaft. Dessen Schwester, Andrea A*****, war damals mit Helmut A***** verheiratet. Über diesen hatte die Klägerin den Beklagten kennen gelernt, mit dem sie ab Jänner bis Mai 2003 ein „enges freundschaftliches Verhältnis" bzw eine „innige freundschaftliche Beziehung einging. Nach dem Scheitern dieser Beziehung" heiratete die Klägerin Helmut A*****. Am 5. 5. 2003 (so... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht in ihrer Zulassungsbeschwerde (§ 506 Abs 1 Z 5 ZPO) geltend, die rechtliche Beurteilung des Begehrens auf Feststellung der Schadenersatzpflicht der beklagten Parteien stehe im Widerspruch zur ständigen höchstgerichtlichen Judikatur. Das gelte auch für die rechtliche Beurteilung des Unterlassungsbegehrens zu Punkt 3. lit c des Urteilsbegehrens. Diesbezüglich erscheine überdies eine höchstgerichtliche Beurteilung zur Wahrung der Rechssicherheit und de... mehr lesen...
Begründung: Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 6. Dezember 2002, GZ 51 C 3/02a-10, wies das Bezirksgericht für Zivilrechtssachen Graz das Klagebegehren des Klägers auch im vorliegenden Verfahren ab, auszusprechen, der Unterhaltsanspruch der Beklagten vom 1. Juli 1995 bis 30. Juni 1996, zu dessen Hereinbringung ... der Beklagten zunächst mit Beschluss [dieses Gerichts] vom 17. März 1998, GZ 51 E 44/98b-2, die Zwangsversteigerung ... bewilligt wurde, ... sei erloschen. Das ... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Exszindierungsklage (§ 37 EO) betreffend in Exekution gezogene Fahrnisse verneint, weil nach den von ihm gebilligten Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts (S 15 der Urteilsausfertigung) die nunmehrige Verpflichtete und die nunmehrige Exszindierungsklägerin nicht die Absicht hatten, das Eigentum an diesen Gegenständen an die nunmehrige Exszindierungsklägerin als Käuferin zu übertragen. Da schon aus diesem Grund ein absol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde im Sommer 2001 von der Familie M*****/D***** als Generalunternehmer mit der Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt; unter anderem auch mit der Aufbringung des Estrichs. Dazu bediente sich die Beklagte des Nebenintervenienten, der als Subunternehmer den Estrich im gesamten Haus in Form eines Fließestrichs herstellte. Der (General-)Unternehmerauftrag an die Beklagte enthielt jedoch weder Installationsarbeiten für die Fußbodenheizung ode... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Das Gericht zweiter Instanz verwarf die Berufung des Klägers, soweit in ihr Nichtigkeit geltend gemacht wurde. Dieser Beschluss ist nach stRsp des Obersten Gerichtshofs absolut unanfechtbar (RIS-Justiz RS0043405, RS0042981, RS0042925). Demnach steht infolge der über die Nichtigkeitsberufung des Klägers ergangenen Entscheidung bindend fest, dass das im Vorprozess zur AZ 4 C 30/03m des BG Wolfsberg gegen den Beklag... mehr lesen...