Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer, Dr. Zechner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden und widerbeklagten Partei G***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Peter Birgmayer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten und widerklagenden Parteien 1. DI Peter K*****, und 2. Ing... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der am 2. 11. 2004 beim Erstgericht eingelangten Säumnisklage von der beklagten Partei die Zahlung von EUR 1.371,57 sA an restlichem Kostenersatz für Zahnbehandlung. Sie habe sich aufgrund der Unfallfolgen aus ihrem Arbeitsunfall vom 23. 9. 1978 einer weiteren Zahnbehandlung unterziehen müssen. Für die in den Honorarnoten ihres Wahlarztes vom 19. 5. 2003 und 14. 8. 2003 näher bezeichneten zahnärztlichen Leistungen habe sie einen Betrag von insg... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1330 *****, zu der unter anderen das Grundstück 33/1 Baufläche gehört, auf dem sich ein Exerzitienhaus mit der Grundstücksadresse Riedanleiten 59 befindet. Dieses Exerzitienhaus wurde von 1938 bis etwa 1950 nicht benutzt, seit 1951 werden dort regelmäßig Exerzitienkurse (10 bis 15 Kurse pro Jahr für die Dauer von jeweils drei bis vier Tagen) abgehalten, an denen jeweils acht bis zehn Personen teilnehmen. Der Beklagte is... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zu I.: Zu römisch eins.: § 18 Abs 1 Bundesbahngesetz in der Fassung BGBl I Nr 138/2003 (BBG) bestimmt, dass der Teilbetrieb Technische Services der Österreichischen Bundesbahnen an die ÖBB-***** GmbH im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter sinngemäßer Anwendung des Bundesgesetzes über die Spaltung von Kapitalgesellschaften (Spaltung zur Aufnahme) zu übertragen ist. Hiezu ist ein Spaltungs- und Übernahmevertrag aufzustellen und abzuschließen, wobei der Spalt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ina Gertraud B*****, Deutschland, vertreten durch Dr. Edmund Thurn, Rechtsanwalt in Murau, gegen die beklagte Partei Josef D*****, vertreten durch Dr. Erich Moser, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte errichtete für die Klägerin und deren damaligen Ehemann Rudolf K***** ein Wohnblockhaus, das 1994 übergeben wurde. Die Klägerin und Rudolf K*****, die die Errichtung des Kellergeschosses und den Innenausbau selbst zu besorgen hatten, bezahlten den gesamten vereinbarten Werklohn. Seit ihrer 1998 erfolgten Ehescheidung ist die Klägerin auf Grund der vorgenommenen Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse Alleineigentümerin des... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Hradil sowie die fachkundigen Laienrichter Prof. Dr. Elmar Peterlunger und Dr. Herbert Stegmüller als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Dr. Michael W*****, Betriebsberater, *****, vertreten durch Hoffmann-Ostenhof R... mehr lesen...
Begründung: Zu I.: Zu römisch eins.: Nach § 54 Abs 3 ASGG ist nur ein Auftrag zur Stellungnahme durch den Antragsgegner vorgesehen. Ergänzungen des Antrages, die weitere Aufträge an den Antragsgegner zur Stellungnahme im Sinne des § 54 Abs 3 ASGG erfordern würden, sind nicht zulässig (8 ObA 52/03k; 8 ObA 100/04w; Aubauer/Kaszanits, Kollektives Klagerecht als Testprozess (§ 54 ASGG) in FS Bauer/Maier/Petrag 303 f). Die Stellungnahme des Antragstellers zur Äußerung des Antragsgeg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Salwa A*****, vertreten durch Dr. Heinz Haas, Rechtsanwalt in Wels, wider die beklagte Partei Mounir Kassem A*****, vertreten durch Dr. Georg Lehner... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 ZPO §182a ZPO §503 Z2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 182 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren 59 Cg 24/02h des Landesgerichts Innsbruck begehrte die Beklagte, der Klägerin gegenüber festzustellen, dass sie der Beklagten für jeden zukünftigen Schaden hafte, der dieser aus der nicht fristgerechten Erbringung eines Betrages von S 144,166.580 für den Zeitraum vom 29. 10. 2001 bis 20. 12. 2001 als Versicherungsleistung durch die Klägerin aufgrund des (im Urteilsantrag näher bezeichneten) Brandgeschehens aus dem zwischen den Parteien... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei, die dem Beklagten eine Halle in Bestand gegeben hat, in der ein Vormieter ein Autohaus samt Reparaturwerkstatt betrieben hatte, erhob am 17. 5. 2002 „Pachtzins- und Räumungsklage". Entsprechend einem rechtskräftigen Teilurteil über das Räumungsbegehren wurde das Bestandobjekt am 15. 7. 2004 geräumt. Ihr auf Zahlung rückständigen Pachtzinses gerichtetes restliches Begehren dehnte die Klägerin von ursprünglich EUR 7.630,63 sA mehrfach (erstmals am 11... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 ZPO §182a ZPO §503 Z2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 ZPO § 182 heute ZPO § 182 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 182 gültig von 01.05.1983 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...
Begründung: Im Juni 1999 beauftragte die beklagte Genossenschaft die (nunmehrige) Gemeinschuldnerin mit Fliesenlegearbeiten für den dritten Bauabschnitt eines bestimmten Bauvorhabens. Es wurde ein Pauschalentgelt von EUR 117.154,68 vereinbart und als Termin für die Vornahme der Arbeiten die „29. Kalenderwoche bis einschließlich der 50. Kalenderwoche" (je des Jahres 1999) gesetzt. Für den Fall der Überschreitung des Bauzeitplans (Fertigstellungstermins) sollten die Pönalbestimmunge... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses ***** in *****. Die Beklagte ist Hauptmieterin der Wohnung Tür Nr 26 in diesem Haus. Die Wohnung steht, obwohl vollständig eingerichtet, leer. Die Beklagte wohnt an der Adresse ***** in *****. Die Beklagte kümmert sich allerdings um die Wohnung und behebt, wenn sie dort aufhältig ist, auch die Post aus dem Postkasten. Der monatliche Mietzins für die Wohnung beträgt seit 2002 monatlich EUR 110,82. Per 1. 1. 2002 bestand ein Mietzins... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist die Anwendung des am 1. Jänner 1989 in Österreich und am 1. Jänner 1988 in Italien in Kraft getretenen Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980, BGBl 1988/96 („Wiener Kaufrechtsabkommen", im Folgenden UN-Kaufrecht oder nur kurz UN-K) nicht mehr strittig. Gegenstand des Rechtsmittels ist der Zulässigkeit einer Preisminderung nach Art 50 UN-K auf null. Im Revisionsverfahren ist die Anw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****, vertreten durch Kammerlander, Piaty & Partner, Rechtsanwälte in Graz, gegen die beklagte Partei Ing. Gerhard R*****, vertreten durch Mag. Maria Friedrich, Rechtsanwältin in Graz,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der gefährdeten Partei R*****, vertreten durch Dr. Dietmar Czernich, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider den Gegner der gefährdeten Partei Dipl. Ing. Elert B*****, vertreten durch Mag. Michael Köllner, Rechtsanwalt in München, und ... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte beauftragte die Klägerin mit der Errichtung eines Ärztezentrums in Z*****. Das Bauvorhaben wurde wegen Setzungen, die an den Nachbargrundstücken auftraten, eingestellt. Mit am 27. 12. 2000 eingebrachter Klage begehrte die Klägerin insgesamt 2,999.439,28 S (entspricht 217.977,75 EUR). Dieser Betrag schlüsselt sich wie folgt auf: Arbeiten der P***** GmbH: 213.640,56 S; Stahlmaterial im Leistungszeitraum Mai 1999: 95.447 S; Miete für die in der Baugruppe verb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Gemäß § 60 Abs 3 Satz 2 EheG, ist einem Mitverschuldensantrag der beklagten Partei im Ehescheidungsverfahren auch dann stattzugeben, wenn diese bei der Klageerhebung das Recht, die Scheidung wegen Verschuldens der klagenden Partei zu begehren, bereits verloren hatte, sofern dies der Billigkeit entspricht. Aus dem Verweis in § 60 Abs 3 letzter Satz EheG auf § 60 Abs 2 Satz 2 EheG ergibt sich, dass nur dann das überwie... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Schlüssigkeit einer Klage kann nur anhand der konkreten Behauptungen im Einzelfall geprüft werden; ob eine Klage schlüssig ist, sich also der Anspruch aus dem behaupteten Sachverhalt ergibt, kann daher in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO sein (RIS-Justiz RS0037780; RS0116144; RS0042828 ua). Das Berufungsgericht geht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (RIS-Justiz RS0037915; RS... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Dipl. Ing. Klaus W***** und 2. Mag. Edith W*****, vertreten durch Dr. Christian Rumplmayr ua, Rechtsanwälte in Vöcklabruck, wider die beklagte Partei M*****, vert... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 8. 2. 1990 bis 27. 9. 2002 bei der beklagten GmbH beschäftigt. Als diese liquidiert wurde, wurde dem Kläger so wie den übrigen Arbeitskollegen eine Weiterbeschäftigung bei einer am 27. 5. 2002 im Firmenbuch eingetragenen KEG angeboten. Vom 21. 10. 2002 bis 1. 11. 2002 war der Kläger dann dort tätig, wobei sich an dem Inhalt seiner Tätigkeiten, der Arbeitsstätte, den Betriebsmittel, der Belegschaft oder im Arbeitsumfeld keine Änderungen er... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger und Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Eva-Maria Florianschütz (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Walter... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin mit Sitz in St. Pölten und die in Odense SO, Dänemark ansässige Beklagte standen in den Jahren 1998 und 1999 in Geschäftsverbindung. Die Klägerin, die von der Beklagten produzierte hochwertige Lampen zum Weiterverkauf bezog, behauptet ein Rückgaberecht hinsichtlich der bezogenen Ware vereinbart zu haben. Mit der vorliegenden, beim Landesgericht St. Pölten eingebrachten Klage begehrt die Klägerin von der Beklagten die Rückzahlung des nach Beendigung der Ge... mehr lesen...
Begründung: Das Institut Fessel hat für das Jahr 2004 eine Verbraucherbefragung durchgeführt und nach den Gesamtergebnissen dieser nach einer Reihe von Einzelkriterien durchgeführten Befragung eine Reihung der Anbieter des Lebensmittelhandels vorgenommen. Nach dieser Reihung nehmen die Beklagte und Unternehmen ihrer Unternehmensgruppe den ersten und zweiten, die Klägerin den dritten Rang ein. In österreichweit erscheinenden Tageszeitungen und in eigenen Prospekten nahm die Beklagt... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 6. 9. 1996 verkaufte die Beklagte ihre 18.475 m² große Liegenschaft EZ ***** GB M***** den Klägern. In der Folge behaupteten zwei Grundnachbarn, ein Geh- und Fahrtrecht über diese Liegenschaft ersessen zu haben. Mit ihrer den Klägern (den dortigen Beklagten) am 2. 6. 1998 zugestellten Klage begehrten sie die Feststellung des Bestehens der Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf dem entlang der Grundgrenze der von den Klägern gekauften Liegenschaft ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 1998 verheiratet. Ein Ehescheidungsverfahren ist anhängig. Das Erstgericht wies den zugleich mit einer Unterhaltsklage gestellten Antrag der Klägerin auf Zuerkennung eines vorläufigen Unterhalts gemäß § 382 Abs 1 Z 8 lit a EO und auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses ab, weil es eine Verwirkung des Unterhaltsanspruchs durch die Klägerin als bescheinigt ansah. Die Abweisung letzteren Begehrens blieb unbekämpft. Das Erstgericht wies den zu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage - an den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO) - auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Zulässigkeit ihres Rechtsmittels begründet die Klägerin nur damit, dass das Berufungsgericht die Rechtskraft seines im dritten Rechtsgang gefassten Aufhebungsbeschlusses, in dem es dem Erstgericht die Ergänzung des Verfahrens insbesondere durch Vernehmung einer Zeugin aufgetragen habe, nicht beachtet habe, wenn es nun in der angefochtenen Entscheidung die in der Unterlassung der Vernehmung dieser Zeugin gelegene Ma... mehr lesen...