Begründung: Die K***** GmbH und die K***** GmbH und Co KG nahmen mit Mietvertrag vom 31. 7. 1989 von der Beklagten in der S***** ein Geschäftslokal auf unbestimmte Zeit in Bestand. Die Erstklägerin ist Universalrechtsnachfolgerin der K***** GmbH und Co KG, die dort ein Bekleidungshandelsgeschäft betreibt. Der Zweitkläger ist Masseverwalter im Konkurs der K***** GmbH. Im Sideletter vom 26. 6. 1989 findet sich eine Konkurrenzklausel. Sowohl der Geschäftsführer der beklagten Partei als... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hradil, Dr. Hopf, Hon.-Prof. Dr. Kuras und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Peter H*****, vertreten durch Dr. Klaus Nuener, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die beklagten Parteien 1.) L*****, 2.) L*****, beide vertreten durch Atzl & Dillersberger & Bronauer... mehr lesen...
Norm: ZPO §500aZPO §502 Abs1
Rechtssatz: Ob den Anforderungen des § 500a ZPO genügt wurde, ist eine Frage des Einzelfalls, die vom Obersten Gerichtshof nur bei einer grob fehlerhaften Anwendung der dem Berufungsgericht eingeräumten Möglichkeit der Begründungserleichterung aufgegriffen werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 41/08w Entscheidungstext OGH 10.06.2008 4 Ob 41/08w Bem: So ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500aZPO §502 Abs1 HIIZPO §503 Z2 1a
Rechtssatz: § 500a ZPO beschränkt die Möglichkeit einer verkürzten
Begründung: nicht auf bestimmte Berufungsgründe. Es kann in geeigneten Fällen auch in Fragen der Beweiswürdigung mit dem Hinweis auf die zutreffenden Ausführungen des Erstgerichtes und einer kurzen Zusatzbegründung das Auslangen gefunden werden. Entscheidungstexte 5 Ob 52/07v ... mehr lesen...