Norm: ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z1 B2ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Es begründet weder Nichtigkeit noch einen Verfahrensmangel, wenn das Berufungsgericht von nicht bekämpften Feststellungen des Erstgerichtes abgegangen ist. Entscheidungstexte 2 Ob 571/52 Entscheidungstext OGH 23.07.1952 2 Ob 571/52 3 Ob 613/80 Entscheidungstext OGH 08.... mehr lesen...
Norm: ZPO §371ZPO §498 Abs1ZPO §503 Z2 C2b
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß das Berufungsgericht bei Umwürdigung der Beweise alle vom Erstgericht aufgenommenen wesentlichen Beweismittel wiederholen muß, gilt nicht für die Parteienvernehmung. Entscheidungstexte 2 Ob 396/51 Entscheidungstext OGH 29.06.1951 2 Ob 396/51 6 Ob 95/73 E... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater des Klägers anzusehen sei, und verpflichtete ihn zur Zahlung von Unterhaltsleistungen. Der Beklagte rügte in seiner Berufung wohl auch das erstinstanzliche Verfahren als mangelhaft und die rechtliche Beurteilung als unrichtig, bekämpfte aber hauptsächlich die Beweiswürdigung. Das Berufungsgericht beschloß einerseits eine Ergänzung der Beweise durch die Vernehmung eines informierten Vertreters der Berufsvormunds... mehr lesen...