Entscheidungen zu § 483 Abs. 3 ZPO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1999/10/15 97/19/1650

Der Beschwerdeführer, der über eine Aufenthaltsbewilligung mit Gültigkeit vom 20. September 1993 bis 20. September 1995 verfügte, beantragte am 21. August 1995 die Verlängerung dieser Bewilligung. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. November 1995 wurde dieser Antrag gemäß § 5 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufG) in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Z 4 des Fremdengesetzes 1992 (FrG) abgewiesen. Dies wurde damit begründet, dass der Beschwerdeführer nach den schlüssigen und gl... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.10.1999

RS Vwgh 1999/10/15 97/19/1650

Index: 20/02 Familienrecht22/02 Zivilprozessordnung40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: AufG 1992 §5 Abs1;AVG §38;AVG §69 Abs1 Z3;EheG §23;FrG 1993 §10 Abs1 Z4;ZPO §483 Abs3;ZPO §483a;
Rechtssatz: Eine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht (im Eheverfahren gemäß § 483 Abs 3 in Verbindung mit § 483a ZPO) ist mit der Wirkung verbunden, dass der selbe Anspruch zwischen den selben Parteien ni... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.10.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1997/4/18 97/16/0020

Aus der Beschwerdeschrift, ihrer Ergänzung und dem Inhalt der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer war im Verfahren 7 Cga 2/96 v vor dem LG Korneuburg als Arbeits- und Sozialgericht beklagte Partei und hatte das gegen ihn ergangene Versäumungsurteil vom 22. Jänner 1996 mit Berufung bekämpft. Dafür hatte er gemäß TP 2 GGG Pauschalgebühr in Höhe von S 10.600,-- entrichtet. Über die Berufung wurde in... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.04.1997

RS Vwgh 1997/4/18 97/16/0020

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §7GGG 1984 TP1 Anm3GGG 1984 TP2 Anm3GGG 1984 TP3 Anm2VwRallgZPO §483 Abs3
Rechtssatz: TP 2 Anm 3 GGG enthält zur Frage, daß über ein erhobenes Rechtsmittel vom Gericht zweiter Instanz (warum auch immer) nicht entschieden wird, eine SPEZIELLE Reg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.04.1997

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