Entscheidungen zu § 483 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1976/11/10 8Ob189/76

Norm: ZPO §467 Cb2ZPO §467 Cb3ZPO §471 AZPO §471 BZPO §483 Abs2ZPO §495
Rechtssatz: Hinsichtlich der Bestimmtheit des Berufungsantrages ist die Zurückweisung einer Berufung wegen der im § 471 Z 3 ZPO bezeichneten Mängel nicht mehr zulässig, wenn diese Mängel erst bei der mündlichen Berufungsverhandlung wahrgenommen werden und der anwesende Gegner des Berufungswerbers seine Zustimmung zu einer Verbesserung der Berufungsschrift nicht versagt (§ 4... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1976

RS OGH 1957/3/13 2Ob698/56, 2Ob424/58 (2Ob425/58), 7Ob14/62, 8Ob86/80 (8Ob87/80), 2Ob578/83, 4Ob188/

Norm: ZPO §483 Abs1ZPO §483 Abs2
Rechtssatz: § 483 Abs 1 und 2 ZPO ist einschränkend dahin auszulegen, dass eine bereits eingetretene Teilrechtskraft nicht berührt werden darf. Ein bisher unangefochten gelassener und daher in Rechtskraft erwachsener Urteilsteil kann nicht später in die Anfechtung einbezogen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 698/56 Entscheidungstext OGH 13.03.1957 2 Ob 69... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.03.1957

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