Begründung: Die erste Klägerin ist eine Gesellschaft mbH, die durch Konkurseröffnung aufgelöst worden war und deren Konkurs beendet ist. Die zweite Klägerin hatte aus der Konkursmasse der ersten Klägerin ein von dieser betriebenes Unternehmen erworben. Die Beklagten waren nacheinander Geschäftsführer der ersten Klägerin. In einer am 13.Mai 1988 überreichten Klage behaupteten die beiden Klägerinnen eine Reihe von pflichtwidrigen Geschäftsführerakten des ersten Beklagten und sorg... mehr lesen...
Norm: ZPO §478 Abs3 ZPO §514 B ZPO § 478 heute ZPO § 478 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ZPO § 514 heute ZPO § 514 gültig ab 01.05.1983 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 135/1983 ... mehr lesen...