Begründung: Der Kläger stellte das Begehren, seine urteilsmäßige Verpflichtung, dem Beklagten einen monatlichen Unterhalt von S 2.500,-- zu bezahlen, für die Zeit vom 1.Jänner 1984 bis 6. April 1984 hinsichtlich eines Teilbetrages von S 1.500,-- monatlich für erloschen zu erklären. In einer vom Beklagten erhobenen Widerklage beantragte dieser, dem Kläger ab 1. März 1984 die Zahlung eines weiteren Unterhaltsbetrages von S 500,-- monatlich, somit insgesamt S 3.000,-- monatlich, au... mehr lesen...
Norm: ZPO §26 ZPO §463 Abs2 ZPO §465 Abs2 ZPO § 26 heute ZPO § 26 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 463 heute ZPO § 463 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/191... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1 ZPO §463 Abs2 ZPO §513 ZPO § 36 heute ZPO § 36 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919 ZPO § 463 heute ZPO § 463 gültig ab 01.03.1919 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/191... mehr lesen...
Norm: ZPO §417 ZPO §463 Abs2 ZPO §497 ZPO § 417 heute ZPO § 417 gültig ab 01.05.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2022 ZPO § 417 gültig von 01.06.2009 bis 30.04.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 40/2009 ZPO § 417 gültig von 01.01.2... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das gegen den Beklagten auf Anerkennung der Vaterschaft gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht erkannte, daß der Beklagte als der außereheliche Vater der Klägerin anzusehen sei. Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil des Berufungsgerichtes auf und verwies die Sache an dieses zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Den Revisionsgrund der Z. 1 des § 503 ZPO. sieh... mehr lesen...