Norm: ZPO §461 Abs2 ZPO § 461 heute ZPO § 461 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ZPO § 461 gültig von 01.01.1998 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997 ZPO § 461 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht die Berufung der Beklagten gegen das Teilurteil des Erstgerichtes (ON 10) zurück. Das Erstgericht habe das Teilurteil in Anwesenheit beider Parteien mündlich verkündet. Weder unmittelbar nach dieser Verkündung noch innerhalb einer Woche danach hätten die Beklagten die Berufung angemeldet. In der Erklärung (beider Parteien), die Zustellung einer Urteilsausfertigung zu beantragen, liege keine Berufungsanmeldung... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Gamerith und Dr. Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Wolfgang Dorner sowie Walter Bacher als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** Angestellte, ***** vertreten durch Dr. M***** M*****, Rechtsanw... mehr lesen...
Norm: ZPO §416 Abs3 ZPO §461 Abs2 ZPO § 416 heute ZPO § 416 gültig ab 01.08.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914 ZPO § 461 heute ZPO § 461 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus dem Klammerzitat (§ 414) in § 461 Abs. 2 ZPO geht hervor, daß ein im Sinne des § 416 Abs. 3 ZPO verkündetes Anerkenntnisurteil von der Bestimmung über die Anmeldung der Berufung nicht betroffen ist. Berufungen gegen die in § 416 Abs. 3 ZPO genannten Urteile, wenn sie in Gegenwart beider Parteien verkündet wurden, müssen weiterhin innerhalb einer vierwöchigen Frist ab Urteilsverkündung als vollständiges Rechtsmittel... mehr lesen...