Entscheidungen zu § 451 Abs. 2 ZPO

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS OGH 1999/7/1 36R195/99s

Norm: ZPO §520 Abs1ZPO §451 Abs2
Rechtssatz: 1. Gegen die Zurückweisung ihres Einspruches kann die anwaltlich nicht vertretene Partei jedenfalls, dh unabhängig von der Streitwerthöhe einen Protokollarrekurs erheben. 2. Auch die Erhebung des Einspruches ist bereits vor der Zustellung des Zahlungsbefehles zulässig, sofern nur schon die Bindung des Gerichtes an den Zahlungsbefehl eingetreten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 01.07.1999

RS OGH 1984/9/27 6Ob650/84

Norm: RpflG §14 Z2ZPO §149 Abs2ZPO §451 Abs2
Rechtssatz: In den durch § 14 Z 2 RpflG umschriebenen Wirkungskreis fällt auch die Erledigung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist, wenn das erstinstanzliche Entscheidungsorgan nicht im Einzelfall eine mündliche Verhandlung für erforderlich erachtet. Entscheidungstexte 6 Ob 650/84 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.09.1984

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