Norm: ZPO §520 Abs1ZPO §451 Abs2
Rechtssatz: 1. Gegen die Zurückweisung ihres Einspruches kann die anwaltlich nicht vertretene Partei jedenfalls, dh unabhängig von der Streitwerthöhe einen Protokollarrekurs erheben. 2. Auch die Erhebung des Einspruches ist bereits vor der Zustellung des Zahlungsbefehles zulässig, sofern nur schon die Bindung des Gerichtes an den Zahlungsbefehl eingetreten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RpflG §14 Z2 ZPO §149 Abs2 ZPO §451 Abs2 RpflG § 14 heute RpflG § 14 gültig ab 01.01.1986 ZPO § 149 heute ZPO § 149 gültig ab 01.02.1943 zuletzt geändert durch dRGBl. I S 7/1943 ... mehr lesen...