RS OGH 1999/7/1 36R195/99s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.07.1999
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Norm

ZPO §520 Abs1
ZPO §451 Abs2

Rechtssatz

1. Gegen die Zurückweisung ihres Einspruches kann die anwaltlich nicht vertretene Partei jedenfalls, dh unabhängig von der Streitwerthöhe einen Protokollarrekurs erheben. 2. Auch die Erhebung des Einspruches ist bereits vor der Zustellung des Zahlungsbefehles zulässig, sofern nur schon die Bindung des Gerichtes an den Zahlungsbefehl eingetreten ist.

Entscheidungstexte

  • 36 R 195/99s
    Entscheidungstext LG St. Poelten 01.07.1999 36 R 195/99s

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:1999:RSP0000028

Dokumentnummer

JJR_19990701_LG00199_03600R00195_99S0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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