Norm: ZPO §432ZPO §435
Rechtssatz: Wenngleich das Prozeßvorbringen der nach § 432 ZPO anzuleitenden Partei nicht zu eng verstanden werden darf (vergleiche 3 Ob 545/93), steckt selbst im bezirksgerichtlichen Verfahren grundsätzlich der geltend gemachte Anspruch den Bereich der Manuduktionspflicht des Richters ab. Entscheidungstexte 1 Ob 144/97a Entscheidungstext OGH 14.10.1997 1 Ob... mehr lesen...