Norm
ZPO §432Rechtssatz
Wenngleich das Prozeßvorbringen der nach § 432 ZPO anzuleitenden Partei nicht zu eng verstanden werden darf (vergleiche 3 Ob 545/93), steckt selbst im bezirksgerichtlichen Verfahren grundsätzlich der geltend gemachte Anspruch den Bereich der Manuduktionspflicht des Richters ab.Wenngleich das Prozeßvorbringen der nach Paragraph 432, ZPO anzuleitenden Partei nicht zu eng verstanden werden darf (vergleiche 3 Ob 545/93), steckt selbst im bezirksgerichtlichen Verfahren grundsätzlich der geltend gemachte Anspruch den Bereich der Manuduktionspflicht des Richters ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108819Dokumentnummer
JJR_19971014_OGH0002_0010OB00144_97A0000_004