Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluss vom 21. 12. 2010, AZ 10 ObS 154/10k, wurde die am Donnerstag, 16. 9. 2010 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachte Revision der beklagten Partei wegen Verspätung zurückgewiesen, weil ihr die Entscheidung des Berufungsgerichts im elektronischen Rechtsverkehr am Mittwoch, 18. 8. 2010, zugestellt worden sei, sodass die gemäß § 505 Abs 2 ZPO vier Wochen dauernde Rechtsmittelfrist am Mittwoch, 15. 9. 2010, geendet habe. Nunmehr hat sich jedoch h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Markus Kaspar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Bernhard L*****, vertreten durch Mag. Christian Pilz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...